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Ortenaukreis gibt bei Gebühren nach

06/03/2010 | Filed under: Fleisch and tagged with: Fleisch, Fleischgebühren
 

Baden-Online vom 23.1.2009

Landrat Frank Scherer zieht bei Fleisch­hygiene­gebühren die ReißleineVöllig überraschend hat jetzt der Ortenauer Landrat Frank Scherer die umstrittene Nach­erhebung von Fleisch­hygiene­gebühren bei Metzgern und Landwirten gestoppt. Es gebe »in allen Fällen« ernstliche Zweifel an deren Rechtmäßigkeit, hieß es.


Aus zwei Gründen zog Landrat Scherer bei den hart kritisierten Nachforderungen für die Fleischhygienegebühr die Reißleine. Zum einen habe bei einem »wesentlichen Teil« der ursprünglich für die Zeit zwischen 1998 und 2005 verschickten Gebührenbescheide der sogenannte Vorläufigkeitsvermerk gefehlt, erklärte der Chef der Kreisverwaltung. Es wurde also nicht durch einen entsprechenden Aufdruck deutlich gemacht, dass später eine endgültige Festsetzung erfolgen kann. Zum anderen seien Abrechnungsunterlagen – auch aufgrund einer EDV-Umstellung – unvollständig oder fehlerhaft gewesen. Wie Scherer betonte, handle es sich um keine politische, sondern um eine rechtliche Entscheidung. Kurz nach seinem Amtsantritt im November 2008 hatte er veranlasst, die Rechtslage noch einem gründlich zu prüfen.


Das Landratsamt hatte einen Gesamtbetrag von 350 000 Euro von 256 Ortenauer Landwirten und Metzgern nachträglich gefordert. Für den fraglichen Zeitraum wurden anfangs nur vorläufige Gebührensätze festgelegt, nachdem das Land Baden-Württemberg Ende 2004 diese Aufgabe den Landkreisen übertragen hatte. Erst im vergangenen Jahr fixierte das Landratsamt die für die Jahre 1998 bis 2005 zu zahlenden Beträge endgültig. Noch Mitte dieses Monats hatte man dort betont, ein Verzicht auf die Forderungen komme keinesfalls in Frage, da dieser dem EU-Recht widerspreche.


Obwohl Vertreter der Kreisbehörde stets erklärten, engen Kontakt zu den berufsständischen Organisationen gepflegt zu haben, stieß dieses Vorgehen auf enormen Unmut. Viele monierten, es sei ein Unding, Nachzahlungen für Vorfälle zu fordern, die teils über zehn Jahres zurückliegen. Ein Anwalt hatte für 39 Mandanten, Mitglieder der »Ortenauer Interessengemeinschaft Fleischuntersuchungsgebühren«, Protest eingelegt. Man war bereits, notfalls vor Gericht zu ziehen. »Wir sind vom Kurswechsel des Landratsamtes befriedigt«, sagte der Ettenheimer Metzger Franz Griesbaum, Vorsitzender der Interessengemeinschaft, der Mittelbadischen Presse. Er merkte an, dass bezüglich der nun geltenden Gebühren noch immer keine annehmbare Lösung gefunden wurde – trotz mehrerer Zusammenkünfte aller Beteiligten und konstruktiver Vorschläge seitens der Metzgereien.


Kommentar: Gebühren-Blamage
Der abrupte Rückzieher bei den Nachforderungen für die Fleischhygienegebühr ist eine beispiellose Blamage für das Landratsamt Ortenaukreis. Gut drei Jahre, von Anfang 2005 bis Januar 2008, hatten die Experten Zeit, um rückwirkend die Gebühren, die ab 1998 gelten sollten, festzulegen. Selbst Laien ist klar, dass bei diesem sensiblen Thema besondere Sorgfalt anzuwenden war. Angesichts des zu erwartenden Widerstands hätte man sich eigentlich keine Blöße geben dürfen.

Aber offensichtlich wusste die rechte Hand nicht, was die linke tat. Da wurde im Dezember noch vom Landratsamt verkündet, alle vorläufigen Gebührenbescheide seien mit einem »Vorläufigkeitsvermerk« versehen worden. Und jetzt, nur wenige Wochen später, stellt sich heraus, dass das nicht stimmt. Unsaubere Aktenführung, so drückt es die Kreisbehörde recht dezent aus, sei die Ursache für diese Fehlleistung gewesen. Man könnte es auch Schlamperei nennen.

Zum Glück ordnete der neue Landrat Frank Scherer, der jetzt das ausbaden muss, was vor seinem Amtsantritt verbockt wurde, rasch eine gründliche Überprüfung an. Nur so war es möglich, noch während des Anhörungsverfahrens die groben Schnitzer zu entdecken. Ansonsten hätte der Kreis spätestens vor Gericht – bei einem von den Betroffenen angestrengten Prozess – wohl Schiffbruch erlitten.

Was bleibt, ist nicht nur der Vertrauensverlust von Bürgern in die Kompetenz einer Behörde, deren Zuständigkeiten durch die Verwaltungsreform vor einigen Jahren enorm gesteigert wurden. Gleichzeitig hat das Landratsamt, das sich stets rühmt, den ländlichen Raum besonders zu fördern, viele Bauern und Metzger verprellt. Der Kreis braucht jedoch die Kooperation mit der Landwirtschaft, um den Tourismus, die Offenhaltung der Schwarzwaldlandschaft und den Umweltschutz voranzubringen.

Hintergrund: Fleischhygienegebühren
Bei der Erhebung der Fleischhygienegebühren gab es seit den 90er Jahren ein großes Durcheinander. Ursprünglich war das Land Baden-Württemberg dafür zuständig. Allerdings wurden zwei Gebührenverordnungen des Landes aus den Jahren 1995 und 1998 von den Verwaltungsgerichten zurückgewiesen. Im Dezember 2004 übertrug das Land die Zuständigkeit dafür an die Landkreise – und zwar rückwirkend zum 1. Juli 1995.
Im April 2005 erließ das Landratsamt Ortenaukreis eine Gebührenordnung, die aber erst ab diesem Jahr galt. Die endgültigen Sätze für die Jahre davor, um die sich der jetzige Streit dreht, wurden erst Anfang 2008 fixiert. Vorher hatte man für den Zeitraum nur vorläufige Gebührenbescheide verschickt, die – wie sich jetzt herausstellte – aber längst nicht immer als solche gekennzeichnet wurden.

Ausschlaggebend war und ist für den Kreis die Annahme, dass ein Verzicht auf die Nachforderungen nicht zulässig ist, da dieser von der EU als nicht erlaubte Subvention gewertet werde. Allerdings teilen diese Ansicht nicht alle Experten. Landrat Frank Scherer legt jedenfalls Wert auf die Feststellung, dass der nun verfügte Stopp bei der Nacherhebung keine politische Lösung – quasi eine Erstattung – ist. Er sei vielmehr aus rechtlichen Gründen erfolgt.


Quelle: Mittelbadische Presse

http://www.baden-online.de/news/artikel.phtml?db=news_lokales&table=artikel_ortenau&id=12947&page_id=67

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