Zehn Fragen zum Verbot von Werkverträgen
Mannheim (BZZ) – Die Chancen stehen gut, dass juristisch das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie gekippt werden kann. In einem Interview mit der Schweizer Presseagentur Baltext hat der Vorsitzende des Unternehmerverbandes Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit (AWZ), Prof. Dr. Hansjürgen Tuengerthal, das Vorhaben der Bundesregierung heftig kritisiert. Es verstosse sowohl gegen das deutsche Verfassungsrecht als auch gegen EU-Recht. Schon gar nicht gehe es an, ein derart einschneidendes Gesetz kurzfristig zum Jahresende in Kraft zu setzen. Das Bundesverfassungsgericht habe in ähnlichen Fällen gefordert, dass angemessene Übergangsregelungen eingehalten werden müssten.
Die Corona-Ansteckungen in den Fleischbetrieben seien das „missing link“ gewesen, auf den die Gegner der Werkverträge der Fleischwirtschaft gewartet hätten. Die Corona-Krise habe den Zeitpunkt begünstigt, dass Bundesminister Heil seinen Vorschlag auf den Tisch legen konnte. Tuengerthal unterstützt als ehemaliger Syndikus des Verbandes der deutschen Fleischwirtschaft die Forderung des Unternehmens Tönnies, dass man in der gesamten deutschen Wirtschaft einen fairen Werkvertrag mit klaren Strukturen und Verantwortlichkeiten brauche.