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Teilerfolg für deutsche Fleischer vor EuGH

06/03/2010 | Filed under: Fleisch

(Kurzfassung)

Luxemburg (BZZ) – Der Europäische Gerichts­hof (EuGH) hat neue Grenzen für die Be­rech­nung von Fleischuntersuchungsge­büh­ren fest­gelegt. Die Ur­teile sind vor allem in Baden-Würt­temberg und Sachsen-Anhalt ein be­deu­tender Teilerfolg für die Fleisch­in­du­strie und das schlachtende Fleischerhandwerk. Dort hatten besonders viele Betriebe Widerspruch gegen Gebührenbescheide eingelegt. In Hessen kipp­­te das Urteil sogar das gesamte vom Par­lament verabschiedete Gebührensystem. Auch in NRW müssen einzelne Landkreise um ihre Gebühreneinnahmen fürchten. In Schleswig-Holstein be­stätigte der EuGH da­ge­gen die Gebühren­ordnung.

Zahlreiche Unternehmen, die ihre bis Ende 2007 ausgestellten Gebührenbescheide bislang nicht akzeptiert haben, können mit Rück­zah­lungen rechnen. Wer einen Prozess vor einem deutschen Verwaltungsgericht verloren hat, kann ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen und die Verwaltungsrichter aller Instanzen sind dann an die neuen Urteile aus Luxemburg ge­bunden.

Wer eine endgültige Klärung im Gebührenstreit erwartet hatte, wurde enttäuscht. Die Urteile betreffen zunächst nur die ehemalige EWG-Richtlinie, nicht jedoch die aktuelle EU-Ver­ordnung, die seit 2008 gilt. Hierzu wies der Gerichtshof eine Klage der EU-Kommission wegen eines Form­fehlers ab. Dennoch setzte das Urteil nach Meinung von Experten auch für die Zukunft Maßstäbe. Be­hörden müssen sich künftig exakter an die von der EU vorgegebe­nen Untersuchungs- und Kon­trollmaßnahmen hal­ten und Kosten­elemen­te, die in der Ge­mein­schaftsregelung nicht vor­gesehen sind, dürfen nicht berechnet werden. Eine degressive Staf­felung von Pauschalen nach Betriebsgröße und Schlachtzahlen wurde untersagt. Hierzu er­klärten die Luxemburger Richter, dass es in der Natur einer Pauschale liege, dass einmal eine Überdeckung, das andere Mal eine Unter­deckung erfolgen könne. Behörden, die mehr Gebühren verlangen als die von der EU vorgegebenen Pauschalen, müssen künftig betriebswirtschaftlich korrekter kal­kulieren.

2009-03-23/022

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