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Lebensmittelbuchkommission erlaubt Schwindel von Teekanne

29/01/2012 | Filed under: Verbraucherschutz and tagged with: Foodwatch, Früchtetee, Lebensmittel, Lebensmittelbuchkommission, Tee, Teebeutel, Teekanne, Verbraucherschutz

Berlin (foodwatch) – Deutschlands Tee-Marktführer Teekanne nutzt die Sehnsucht der Verbraucher nach Ursprünglichkeit aus, um billige Industrieware teuer zu verkaufen. Und die Deutsche Lebensmittelbuchkommission genehmigt den Schwindel sogar.

Was Teekanne mit seinem aromatisierten Früchtetee „Landlust Mirabelle & Birne“ veranstaltet, ist wahrlich kaum zu glauben. Der Hersteller fabuliert auf der Verpackung von einem „kleinen Ausflug aufs Land“ und „vertrauten Früchten, die noch in Ruhe heranreifen können“ – für Geschmack „wie aus dem eigenen Garten“. Das soll offenbar den stolzen Preis von mehr als 4 Euro je 100 Gramm rechtfertigen. Doch genau genommen ist das Produkt nichts als schnöde Industrieware aus billigen Standard-Zutaten. Hauptzutaten sind – wie bei den allermeisten aromatisierten Früchtetees – Äpfel, Hibiskus und Hagebutte. Und der Geschmack kommt nicht etwa von den namensgebenden Mirabellen und Birnen, die goldgelb auf der Verpackung prangen, sondern aus nicht näher definierten „natürlichen Aromen“. Doch damit nicht genug.

Die Krönung ist: Die beim Bundeslandwirtschaftsministerium angesiedelte Deutsche Lebensmittelbuchkommission erlaubt diesen Schwindel auch noch! Denn gemäß „Leitsatz für aromatisierte teeähnliche Erzeugnisse“ darf der Früchtetee „Landlust Mirabelle & Birne“ heißen und mit großflächigen Abbildungen werben, auch wenn nicht einmal Mirabellen drin sind. Das nennt man dann wohl staatlich garantierte Verbrauchertäuschung!

Im Netz ruft Foodwatch die KonsumentInnen jetzt dazu auf, sich bei Teekanne und der Deutschen Lebensmittelbuchkommission zu beschweren. Das Formular dazu befindet hier.

Quelle: http://www.abgespeist.de/

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