Forderungen an Melander-Fischfarm sind Luftblasen
Hans Raab wehrt sich gegen Rufmord durch seine angeblichen Gläubiger
Oberriet/SG (BZZ) – Die Frist für die Gläubiger der Melander-Fischfarm ist endgültig abgelaufen und keines der Unternehmen hat auch nur einen weiteren Franken Kostenvorschuss beim Konkursamt in St. Gallen einbezahlt. 240´000 Franken hätte Amtsleiter Urs Benz bis zum 16. Mai benötigt, um alle Ansprüche prüfen und das komplizierte Verfahren abwickeln zu können. In den nächsten Tagen wird der Konkurs wohl mangels Masse eingestellt und der deutsche Industrielle Hans Raab erhält die Schlüssel für seine Fischfarm zurück.
Lediglich Antragsteller Patrik Hugelshofer, Geschäftsführer der auf Entwässerungen spezialisierten Firma Filtech in Kreuzlingen, hatte vor Jahresfrist gerade einmal 10´000 Franken überwiesen. Dieser wird jedoch derzeit von der Untersuchungsrichterin beim Bezirksamt Kreuzlingen als Beschuldigter vernommen, nachdem der Rechtsvertreter der Melander-Fischfarm, Stefan Wehrenberg von der Zürcher Kanzlei Blum & Grob, gegen ihn Strafanzeige wegen Betrugs und „möglicherweise wegen weiterer Vermögensdelikte“ erstattet hatte. Das Strafverfahren ist unter dem Aktenzeichen AK.2010.224 hängig.
Hans Raab selbst hatte dem Konkursamt aus seinem Privatvermögen 50´000 Franken überwiesen. Bevor das Konkursamt das Verfahren endgültig beenden kann, muss noch ein Einspruch eines Anwaltes gegen die Höhe des von diesem festgesetzten Vorschusses geklärt werden. Der Einspruch hat wenig Chancen auf Erfolg, denn wäre der Vorschuss zu klein, müsste der Kanton das Konkursverfahren finanzieren.
Der deutsche Industrielle Hans Raab wehrt sich inzwischen gegen die seiner Meinung nach völlig haltlosen Forderungen seiner angeblichen Gläubiger. „Ich habe lange genug reagiert, jetzt werde ich agieren“. Er will auch nicht weiter hinnehmen, dass sein Ruf als Kaufmann durch unsachliche Berichte in den Schweizer Medien geschädigt wird und wird deshalb den Presserat anrufen. Ausgerechnet der „Beobachter“, der sich mit einer Rubrik „Gesetze & Recht“ als juristische Kompetenz betrachtet, hatte aus den eingereichten Forderungen in Selbstjustiz kurzerhand Schulden gemacht. Journalist Bernhard Raos am 3. März 2011: „Hans Raab schuldet Gläubigern Hunderttausende Franken, doch das St. Galler Konkursamt lässt sie zappeln.“ Raos verstieg sich zudem zur Behauptung: „Schuldner Raab konnte seine Maschinen weitgehend ausräumen.“ Die Maschinen gehören allerdings einer deutschen Firma von Hans Raab. Beim SF werden die Beiträge über die Melander-Fischfarm in „Schweiz aktuell“ fast schon rituell mit der ehrverletzenden Anmoderation begonnen: „Obwohl Hans Raab Schulden hat …“. Auf Redaktionsleiter Daniel Pünter dürfte bald unangenehme Post zukommen.
Ausgerechnet zwei Firmen, deren Forderungen besonders strittig sind, lehnten sich im „Beobachter“ besonders weit aus dem Fenster: Reinhard Pingel von der Firma Foralith Bohrtechnik und Patrik Hugelshofer von Filtech liessen sich dort zitieren, es sei ein Skandal, wie das Konkursamt mit ihren Forderungen umgehe. Hugelshofer freilich muss seit Jahresende 2010 der Untersuchungsrichterin in Kreuzlingen/TG erklären, warum er mit Hans Raab einen Vergleich schloss und 80`000 Franken annahm, obwohl er doch wenige Tage zuvor bereits einen Kostenvorschuss für ein summarisches Konkursverfahren geleistet hatte. Laut Anwaltsprotokoll gab Hugelshofer vor der Untersuchungsrichterin an, er wisse heute nicht mehr, warum ihn Hans Raab diesen Betrag über die Credit Suisse zukommen hat lassen. Das sei, so Anwalt Wehrenberg, „geradezu weltfremd“. Die Filtech AG steht heute vor der Auflösung und wird demnächst laut Thurgauer Handelsregister von „einem noch zu benennenden Unternehmen übernommen. Forderungen an die AG sind bis 6. Juni 2011 einzureichen.“
Der Zickzack-Kurs des angeblichen Gläubigers Filtech wird verständlich, wenn Hans Raab erklärt, dass Hugelshofer den schon abgeschlossenen Vergleich telefonisch zu widerrufen drohte, wenn die Melander-Fischfarm nicht auch noch angebliche Restforderungen der Kolb Kälte AG in Rüthi/SG befriedige. Mit deren Leistungen und Rechnungen war der deutsche Unternehmer aber ebenfalls nicht einverstanden. „Schwerwiegende fachliche Mängel“, urteilt heute Hans Raab. Auch Kolb`s Forderung hätte das Konkursamt geprüft, doch auch der Kältespezialist bezahlte keinen Franken Kostenvorschuss. Die AG Baumeister wiederum lieferte laut Fachgutachten minderwertigen Beton, so dass heute in der Aufzuchtsanlage der Fischfarm das Holz aus dem Boden quillt. Wegen „Pfusch am Bau“ wurden den Betongiessern 60`000 Franken abgezogen.
Besonders hoch und ebenso umstritten sind die Forderungen der Foralith Bohrtechnik AG in St. Gallen. Auf diesen Gläubiger und seinen Anwalt ist Hans Raab besonders schlecht zu sprechen: „Ich habe schon weit mehr bezahlt als im Kostenvoranschlag vereinbart und dann hat die Firma einfach aufgehört zu arbeiten.“ Reinhard Pingel, der dem „Beobachter“ erzählte, Hans Raab habe bei ihm 700`000 Franken „Schulden“, hätte den Prüfern des Konkursamtes erläutern müssen, warum sein Bohrwagen die vereinbarte und vom Kanton genehmigte Bohrtiefe von 1`500 Metern nicht erreichte, sondern bei 1`360 Meter versagte. Nicht einmal auf diese eigenmächtig reduzierte Tiefe herunter hat Foralith das Bohrloch dann mit den erforderlichen Spezialrohren versehen. Die letzten Meter des Bohrlochs sind nur durch nacktes Gestein ummantelt, das jederzeit einbrechen kann. Noch etwa 400 bis 500 Meter der teuren Rohre mit einem Schätzwert von 250`000 Franken verrotten derzeit im Unkraut neben der Melander-Fischfarm auf Gelände der Gemeinde Oberriet, von Hans Raab längst bezahlt. Auch Foralith hat bisher dem Konkursamt keinen Franken Vorschuss überwiesen und beliess es beim öffentlichen Jammern.
Nachdem die vier Hauptgläubiger Filtech, Kolb, Foralith und die AG Baumeister offensichtlich den Aufwand für das summarische Konkursverfahren scheuten, dürfen sie nach dessen Einstellung einzeln klagen. Dies muss am Hauptsitz der Muttergesellschaft Ha-Ra International AG in Liechtenstein geschehen und dazu braucht es ebenfalls Beweise und Gutachten. Einige MedienarbeiterInnen können bis dahin lernen, was der Unterschied zwischen einer Forderung und einer rechtskräftigen Schuld ist.
Basel, 30. Mai 2011, Autor: Peter Ziegler