Bundesgericht schützt umstrittene Kantonsveterinäre
St. Gallen (BZZ) – Das Schweizer Bundesgericht fährt weiterhin einen Schmusekurs gegenüber dem Kanton St. Gallen und schützt erneut dessen umstrittene Veterinärverwaltung. Lausanne hat jetzt entschieden: das Verbot der Einbringung von Fischen in die Melanderfarm durch die Kantonsverwaltung sei weder willkürlich, noch verstosse es gegen die verfassungsmässigen Rechte von Eigentümer …