Tierschutz-Hysterie: Sind die Schweizer noch ganz dicht?
Basel (BZZ) – Die Tierschutz-Hysterie in der Schweiz verzeichnet einen neuen Höhepunkt. Wegen eines Igels, der sich in einem Schutznetz für Trauben verfing und deshalb einige Stunden gefangen war, wollte ein Staatsanwalt im Kanton Basel-Land einen Landwirt mit einem Strafbefehl überziehen. Das Strafgericht beendete jetzt unter dem Beifall der Öffentlichkeit das Verfahren. Kommunalpolitiker mahnten die Tierschützer zur Vernunft: derartige Strafprozesse würden die Staatskasse belasten und die Justiz behindern.
Wie die „Basler Zeitung“ berichtete, hatte der Beschuldigte Anfang September letzten Jahres in seinem Rebberg zum Schutz der Trauben vor Vogelfrass Netze über die Rebstöcke gespannt. «Unsachgemäss», wie die Staatsanwaltschaft bemerkte, denn das Netz lag eines Tages auf der einen Seite am Boden. «In pflichtwidriger Unvorsichtigkeit», so die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl, liess der Rebbauer das Netz am Boden liegen beziehungsweise kontrollierte den Zustand des Netzes in zeitlich zu langen Abständen. Jedenfalls fand eine Passantin im Netz einen Igel, der sich darin verfangen hatte, sich nicht mehr bewegen und deshalb auch keine Nahrung aufnehmen konnte. Die Passantin brachte den Igel darauf zum Tierarzt, wo beim Tier «Rötungen» festgestellt worden sein sollen.
Der 46-jährigen Landwirt aus dem unteren Baselbiet erhielt nach einer Anzeige der Igelfreundin von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tierquälerei mit einer Busse von 500 Franken. Zusammen mit den Verfahrenskosten und der Urteilsgebühr waren dem Beschuldigten 787 Franken in Rechnung gestellt worden. Dagegen wehrte sich dieser, indem er den Strafbefehl beim Strafgericht anfocht.
Das Strafgericht zeigte Verständnis für die Argumente des Beschuldigten. So gebe es zum Zustand des Igels, als dieser aufgefunden wurde, keine konkreten Angaben – auch nicht darüber, wie lange das Tier möglicherweise gefangen gewesen sei. Ebenso könne dem Rebbauern keine unsachgemässe Netzmontage nachgewiesen werden, zumal seine Aussagen durchaus glaubwürdig seien. Aber auch ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tierquälerei durch Unterlassung regelmässiger Netzkontrollen unterblieb.
Quelle: Basler Zeitung