Klage von Zentis gegen Darbo wurde abgewiesen
Köln (BZZ) – Das Landgericht Köln hat in erster Instanz eine Klage des Fruchtverarbeiters Zentis GmbH gegen den österreichischen Konfitürenhersteller Adolf Darbo AG abgewiesen. Zentis hatte im Dezember 2009 Klage erhoben, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Konfitüre als „naturrein“ bezeichnet werden darf.
Die erste Runde im „Marmeladestreit“ geht an Darbo aus Tirol. Dem deutschen Nahrungsmittelkonzern Zentis war die Verwendung des Wortes „naturrein“ ein Dorn im Auge gewesen, er hatte deshalb auf Unterlassung geklagt. Das Landesgericht Köln wies die Klage nun in erster Instanz ab. „Diese Entscheidung kommt für uns nicht unerwartet“, sagte Geschäftsführer Martin Darbo. Der deutsche Konfitürehersteller wollte mit seiner Unterlassungsklage erreichen, dass das Tiroler Unternehmen die Wortbildmarke „darbo naturrein“ und den Werbeslogan „In Darbo naturrein kommt nur Natur rein“ nicht mehr verwenden darf. Zentis behauptete zudem Grenzwertüberschreitungen von Pflanzenschutzmitteln.
Darbo halte sich strikt an die Bestimmungen des österreichischen Lebensmittelrechtes, das die Verwendung „naturrein“ gestatte, sofern eine Konfitüre aus Früchten, Gelierzucker und Zitronensaftkonzentrat hergestellt werde. Und dies sei bei Darbo Naturrein-Konfitüren der Fall, betonte die Geschäftsführung. Die Vorwürfe unerlaubter Schadstoffbelstung wies Darbo zurück. Die gesetzlichen Höchstwerte seien nie überschritten worden.
Die noch nicht vorliegenden Entscheidungsgründe des Landgerichts seien jetzt sorgfältig zu prüfen, um zu beurteilen, inwieweit es nunmehr möglich sein werde, den Begriff „naturrein“ in der Werbung zu verwenden, wenn die Früchte aus dem herkömmlichen Anbau unter Verwendung von Pestiziden stammen, heißt es bei Zentis.
Quelle: Kurier Wien