Erstmals Schutz vor Uran im deutschen Trinkwasser
Berlin (foodwatch) – Seit dem 1. November 2011 gilt in Deutschland ein Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter für Uran im Trinkwasser. Damit ist Deutschland das erste Land in der EU, in dem der Urangehalt des Trinkwassers gesetzlich begrenzt ist. Die neue Regelung ist das Ergebnis jahrelanger und hartnäckiger Kampagnenarbeit von „foodwatch“, doch die Verbraucherschutzorganisation ist noch nicht zufrieden, denn die Grenzwerte seien vor allem für Kleinkinder noch zu hoch.
2005 wurde erstmals festgestellt, dass einige Mineralwässer in Deutschland Uran enthielten, das ab einer gewissen Dosis gesundheitsschädlich ist. Es kann vor allem die Niere, aber auch Leber und Knochen schädigen. Besonders stark reichert sich das Schwermetall in noch wachsendem Knochengewebe an, also bei Säuglingen und Kleinkindern. Damals durften sogar uranhaltige Mineralwässer noch den Hinweis tragen: „Besonders geeignet für die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern“. Ab 2006 war dies auf Initiative von „foodwatch“ nur noch für Mineralwässer erlaubt, die einen Wert von 2 Mikrogramm pro Liter nicht überschritten. Das war eine deutliche Verbesserung. Auch wenn damit die ursprüngliche Forderung der Verbraucherschützer, nämlich vor der Verwendung von Mineralwasser mit mehr als 2 Mikrogramm Uran pro Liter als Kleinkind-Nahrung ausdrücklich zu warnen, noch nicht erfüllt war.
Im Jahre 2008 erfragte dann „foodwatch“ von Behörden und Trinkwasserversorgern die Urangehalte im Leitungswasser. Die Ergebnisse waren so erschreckend, dass eine Fernsehsendung von „Report München“ über Uran im Trinkwasser einen landesweiten Skandal auslöste. Es stellte sich heraus, dass nicht nur Mineralwässer, sondern auch Leitungswasser Uran enthielt. In einigen Gegenden sogar bis zu 40 Mikrogramm pro Liter. Allerdings darf die berechtigte Freude über den neuen Grenzwert laut „foodwatch“ nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieser noch viel zu hoch ist. Ein Limit von 10 Mikrogramm pro Liter biete zwar Erwachsenen einen sicheren Schutz, nicht aber Säuglingen und Kleinkindern. Das zeige eine wissenschaftliche Expertise der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA. Die Studie komme zu dem Schluss: Auch bei Uranwerten von deutlich unter 10 Mikrogramm sind vor allem für Säuglinge und Kleinkinder Gesundheitsrisiken wie schwere Nierenschädigungen nicht auszuschließen. Die Bundesregierung ignoriere diese Einschätzung der EFSA, die eigens von deutschen Behörden in Auftrag gegeben wurde – und verletze damit ihre gesundheitliche Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern.
Noch immer gibt es keinen gesetzlichen Grenzwert für Uran in Mineralwässern. Und das, obwohl Mineralwässer mit deutlich erhöhtem Urangehalt in den Handel kommen. Das hat ein Test von „foodwatch“ gezeigt – nicht einmal die Angabe des Urangehaltes ist vorgeschrieben. Das sei wieder einmal ein krasses Beispiel dafür, dass der Gesundheitsschutz des Lebensmittelrechts oft nur auf dem Papier stehe und dass für große Hersteller Profit vor Gesundheitsschutz gehe, kritisieren die Verbraucherschützer. „foodwatch“ fordert deshalb, den Grenzwert von 10 auf 2 Mikrogramm pro Liter Leitungswasser zu senken und ebenfalls einen Grenzwert von 2 Mikrogramm für Mineralwasser einzuführen.
Quelle: foodwatch.de