Wer darf in Deutschland mit Lebensmitteln handeln?
Berlin (BZZ) – Der Verbraucher erhält mehr Informationen als er gemeinhin annimmt. Auch dies muss einmal aus Gründen der Objektivität gesagt sein. Die Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Deutschland (BLtU) sind beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz abrufbar.
Zunächst einmal: Das ovale Zeichen muss auf alle Verpackungen von Milch- und Fleischerzeugnissen gedruckt werden und bedeutet, dass der Betrieb, welcher das Produkt zuletzt behandelt oder verpackt hat, nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und überwacht wird.
Das Zeichen wird vom Lebensmittelunternehmer angebracht. Bei frischem Fleisch, das aus dem Schlachthof kommt, heißt das Zeichen Genusstauglichkeitskennzeichen und wird von der zuständigen Behörde angebracht. Das Zeichen ist zwar in erster Linie für die Überwachungsbehörden gedacht, doch hat der Verbraucher das Recht, sich beim Verkäufer nach dessen Lieferanten zu erkundigen. Dazu gehört nur etwas Courage, um sich durchzusetzen und notfalls die Bedienung etwas aufzuhalten. Ausreden wie: „Ich darf das Etikett nicht aushändigen, weil wir das im Betrieb noch brauchen“, zählen nicht. In diesem Fall verlangen Sie eine Kopie. Ein Brief an die Geschäftsleitung kann auch etwas bewirken. Zur Fortbildung des Personals gehört auch die Kenntnis über die Rechte des Verbrauchers in der EU. Bei altgedienten Fleischern/Metzgern und Fachverkäuferinnen besteht da oft ein Nachschulungsbedarf.
Betriebe, die das Zeichen vergeben wollen, werden dafür erst zugelassen, wenn sie nachgewiesen haben, dass sie besondere Anforderungen an das Hygienerecht erfüllen. Dies dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Das Identitätskennzeichen stellt die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs – zusätzlich zu den sonstigen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit – in besonderer Weise sicher. Es ist damit ein Element, das im Rahmen der Lebensmittelüberwachung für die Behörden Bedeutung hat. Lebensmittel tierischen Ursprungs sind Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Eiprodukte, Fischereierzeugnisse oder Muscheln.
Der Verbraucher kann an Hand des Zeichens nur erkennen, in welchem Staat und Bundesland das Erzeugnis zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Dadurch sind Rückschlüsse auf die Transportwege möglich. Die Herkunft der Rohstoffe ist daraus jedoch nicht abzuleiten.
Das Identitätskennzeichen und das Genusstauglichkeitskennzeichen bestehen aus folgenden Elementen:
– die Abkürzung für den Mitgliedstaat, also etwa „DE“ für Deutschland,
– die Zulassungsnummer des Betriebs, aus dem das Erzeugnis kommt; die Zulassungsnummer enthält die amtliche Abkürzung des Landes, in dem der Betrieb gelegen ist zum Beispiel „BY“ für Bayern, und
– eine fünfstellige Nummer; außerdem kann bei älteren Zulassungsnummern, die vor September 2007 vergeben wurden, auch eine Abkürzung für die Betriebsform (wie „EV“, das bedeutet „Verarbeitungsbetrieb“) enthalten sein
– wenn es sich um ein Erzeugnis aus einem Betrieb der Europäischen Gemeinschaft handelt, die Abkürzung für „Europäische Gemeinschaft „, EG. Je nach Herkunftsland werden auch andere Abkürzungen für die Europäische Union verwendet.