peter-ziegler.eu
Der Fachjournalist für EU-Themen der internationalen Fleisch-, Fisch- und Ernährungswirtschaft
Navigation
  • Inhalt
  • Themen
    • Fleisch
    • Fisch
    • Politik
    • Gesetze
    • Urteile
      • Urteile des EuGH
      • Urteile VGH
      • Urteile VwG
  • Impressum
  • Kress-Köpfe
You are here: Home › VGH › VGH Hessen ruft wegen Gebühren den EuGH an
← Gemeinschaftsrechtswidrige Nachtzuschläge bei der Fleischbeschau
Überschreitungsverbot bei der Gemeinschaftsgebühr festgestellt →

VGH Hessen ruft wegen Gebühren den EuGH an

13/02/2010 | Filed under: VGH

13.06.07   VGH Hessen
„VGH Hessen ruft wegen Gebühren den EuGH in Luxemburg an“

Gemäß Art. 234 EG-Vertrag wird eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu nachfolgenden Fragen eingeholt:

1. Ist der nationale Normgeber beim Gebrauch der Möglichkeiten, die in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 85/73/EWG des Rates vom 29. Januar 1985 i.d.F. der Richtlinie 96/42/EG des Rates vom 26. Juni 1996 und in Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchstabe a) für die Anhebung der Pauschalbeträge für bestimmte Betriebe und in Nr. 4 Buchstabe b) für die Erhebung einer Gebühr, die die tatsächlichen Kosten deckt, festgelegt sind, strikt an die in Anhang A Kapitel I Nr. 1 und 2a vorgesehene Gebührenstruktur (nach Tierarten, Jung- und ausgewachsenen Tieren, Schlachtgewicht usw.) gebunden oder besteht für ihn die Möglichkeit, bei
Festlegung des Gebührensatzes der Höhe nach zwischen Untersuchungen von Schlachteinheiten in Großbetrieben und sonstigen Untersuchungen zu differenzieren und darüber hinaus auch innerhalb dieser beiden Gruppen nach der Anzahl der vorgenommenen Schlachtungen innerhalb der Tierarten den Gebührensatz degressiv zu staffeln, allein unter der Voraussetzung, dass dies den tatsächlichen Kosten entspricht?

2. Kann der nationale Normgeber aufgrund der oben genannten Regelungen für Schlachtungen, die außerhalb der normalen Schlachtzeiten auf Verlangen des Besitzers vorgenommen werden, einen prozentualen Zuschlag zu den für Schlachtuntersuchungen innerhalb der normalen Schlachtzeiten erhobenen Gebühren erheben, wenn dies den zusätzlichen tatsächlichen Kosten entspricht, oder müssen diese Kosten innerhalb der pauschalen (erhöhten) Gebühr für alle Gebührenpflichtigen enthalten sein?

http://peter-ziegler.eu/urteile/hessischer-vgh-beschluss-vom-13-06-2007-az-5-ue-190506.pdf

Did you like this article? Share it with your friends!

Tweet

Written by admin

← Gemeinschaftsrechtswidrige Nachtzuschläge bei der Fleischbeschau
Überschreitungsverbot bei der Gemeinschaftsgebühr festgestellt →

TWITTER

Tweets von @halalindustrie

Seiten

  • Impressum
  • Inhalt
  • Kress-Köpfe
  • Themen
    • Fisch
    • Fleisch
    • Gesetze
    • Politik
    • Urteile
      • Urteile des EuGH
      • Urteile VGH
      • Urteile VwG

Neueste Artikel

  • Zehn Fragen zum Verbot von Werkverträgen
  • Prominenter Wissenschaftler entlarvt Veganer-Argumente als Legenden
  • Nestlé Wissenschaftler erzielen bei Löslichkeit von Pulver Durchbruch
  • Hershey & Nestlé werden Gründungsmitglieder der Cocoa-Aktion
  • Fleischreifung und Rindfleisch-Feinzerlegung rechnen sich

Kategorien

Links

  • Arabinvest
  • Arabtext
  • Baltext Publishing
  • Europe4China
  • Halal-Industrie
  • Halal-Produkte

Meta

  • Anmelden
  • Feed der Einträge
  • Kommentar-Feed
  • WordPress.org

© 2025 peter-ziegler.eu

Powered by Esplanade Theme by One Designs and WordPress