Überschreitungsverbot bei der Gemeinschaftsgebühr festgestellt
20.12.07 Bundesverwaltungsgericht
Überschreitungsverbot bei der Gemeinschaftsgebühr festgestellt
„Gemeinschaftsgebühr“ meint „gemeinschaftsrechtlich geregelte Gebühr“. Die Mitgliedsstaaten dürfen weder auf die Erhebung einer Gebühr verzichten noch neben der Gemeinschaftsgebühr zusätzliche nationale Gebühren erheben (Überschreitungsverbot).