peter-ziegler.eu
Der Fachjournalist für EU-Themen der internationalen Fleisch-, Fisch- und Ernährungswirtschaft
Navigation
  • Inhalt
  • Themen
    • Fleisch
    • Fisch
    • Politik
    • Gesetze
    • Urteile
      • Urteile des EuGH
      • Urteile VGH
      • Urteile VwG
  • Impressum
  • Kress-Köpfe
You are here: Home › VGH › Übergangsregelung in Art. 27 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung EG 882/2004
← Überschreitungsverbot bei der Gemeinschaftsgebühr festgestellt
Berufung gegen Urteil wegen Gebühren 2003-2005 wurde abgelehnt →

Übergangsregelung in Art. 27 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung EG 882/2004

13/02/2010 | Filed under: VGH

18.03.08   VGH Baden-Württemberg
Übergangsregelung in Art. 27 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004

Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht es abgelehnt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 7.2.2007 anzuordnen, soweit die EG-Pauschalgebühren nach Anhang A Kapitel I Nr. 1 der Richtlinie 85/73/EWG überschritten werden. Mit diesem Bescheid hat der Antragsgegner die Antragstellerin zu Gebühren fur Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie Untersuchungen nach dem nationalen Rückstandskontrollplan veranlagt, die in der Zeit vom I .I. bis 31.1.2007 im Betrieb der Antragstellerin durchgeführt wurden. Was die Gebühren fur die Untersuchungen nach dem nationalen Rückstandskontrollplan betrifft, hat das Verwaltungsgericht den Antrag als nicht statthaft angesehen, da sich der gegen den Bescheid eingelegte Widerspruch der Antragstellerin nach dem Schreiben vom 21.2.2007 nicht gegen die Festsetzung dieser Gebühren richte. Hiergegen gerichtete Einwendungen werden von der Antragstellerin nicht erhoben. Der Frage, ob der vom Verwaltungsgericht aus dem genannten Schreiben der Antragstellerin gezogene Schluss zutrifft, ist daher im Rahmen des vorliegenden Verfahrens nicht nachzugehen, da sich die Prüfung der angefochtenen Entscheidung gemäss § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO auf die dargelegten Grunden zu beschränken hat.

http://peter-ziegler.eu/urteile/VGH_BW_20080331084057712.pdf

Did you like this article? Share it with your friends!

Tweet

Written by admin

← Überschreitungsverbot bei der Gemeinschaftsgebühr festgestellt
Berufung gegen Urteil wegen Gebühren 2003-2005 wurde abgelehnt →

TWITTER

Tweets von @halalindustrie

Seiten

  • Impressum
  • Inhalt
  • Kress-Köpfe
  • Themen
    • Fisch
    • Fleisch
    • Gesetze
    • Politik
    • Urteile
      • Urteile des EuGH
      • Urteile VGH
      • Urteile VwG

Neueste Artikel

  • Zehn Fragen zum Verbot von Werkverträgen
  • Prominenter Wissenschaftler entlarvt Veganer-Argumente als Legenden
  • Nestlé Wissenschaftler erzielen bei Löslichkeit von Pulver Durchbruch
  • Hershey & Nestlé werden Gründungsmitglieder der Cocoa-Aktion
  • Fleischreifung und Rindfleisch-Feinzerlegung rechnen sich

Kategorien

Links

  • Arabinvest
  • Arabtext
  • Baltext Publishing
  • Europe4China
  • Halal-Industrie
  • Halal-Produkte

Meta

  • Anmelden
  • Feed der Einträge
  • Kommentare-Feed
  • WordPress.org

© 2022 peter-ziegler.eu

Powered by Esplanade Theme by One Designs and WordPress