Fleischuntersuchungen: Bricht der Gebührendamm doch noch?
Böblingen (BZZ) – Während sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg immer noch schützend vor die Landratsämter des Landes stellt, die teilweise horrende Gebühren für Fleischuntersuchungen fordern und damit mehr und mehr die Existenz schlachtender Metzgereibetriebe gefährden, ist in Nordrhein-Westfalen Bewegung in die Prozessverfahren gekommen. Dort hatte das OVG Nordrhein-Westfalen in zwei Urteilen …