Kennzeichnung von Rindern nach EG-Recht
Berlin (BZZ) – Der mündige Verbraucher, in diesem Fall der Käufer von Rindfleisch, sollte die Möglichkeiten nutzen, die ihm von der EU-Kommission in Brüssel nach dem Motto „von der Weide bis zur Gabel“ angeboten wird. Dazu gehört die Kennzeichnungspflicht von Rindern, die leider nur eingeweihten Fachleuten bekannt ist. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz publiziert Muster der in den Deutschland verwendeten Ohrmarken, Tierpässe und Bestandsregister für die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000.
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