Schlachttier und Fleischuntersuchung: Gebühren dürfen Kosten nicht überschreiten
16.11.07 Verwaltungsgericht Münster „Schlachttier und Fleischuntersuchung: Gebühren dürfen Kosten nicht überschreiten“ Die im Anschluss an die jeweiligen Gebührenperioden aufgestellten, zum Zeitpunkt des Satzungserlasses bereits vorliegenden Betriebsabrechnunqen, für die Kalenderjahre 2000 und 2001 rechtfertigen die (rückwirkenden) Gebührensatze nicht. Denn in diesen Kalenderjahren hat der Beklagte laut den vorgelegten Betriebsabrechnungen für die ambulante …