Berufung gegen Urteil wegen Gebühren 2003-2005 wurde abgelehnt
18.03.08 VGH Baden-Württemberg Berufung gegen Urteil des VG Stuttgart wegen Gebühren 2003-2005 wurde abgelehnt Ein Landratsamt darf zur Deckung seiner Kosten rückwirkend Gebühren für die Fleischuntersuchungen durch seine Veterinäre erheben, die über die Gemeinschaftsgebühr hinausgehen. Im vorliegenden Einzelfall akzeptierte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Kalkulation des Landratsamtes Göppingen. http://peter-ziegler.eu/urteile/VGH_BW_20080331084241932.pdf