Bundesgericht schützt umstrittene Kantonsveterinäre
St. Gallen (BZZ) – Das Schweizer Bundesgericht fährt weiterhin einen Schmusekurs gegenüber dem Kanton St. Gallen und schützt erneut dessen umstrittene Veterinärverwaltung. Lausanne hat jetzt entschieden: das Verbot der Einbringung von Fischen in die Melanderfarm durch die Kantonsverwaltung sei weder willkürlich, noch verstosse es gegen die verfassungsmässigen Rechte von Eigentümer Hans Raab.
Wichtige Details wurden von den Richtern gar nicht erst erörtert. Jetzt prüfen die Anwälte der Melanderfarm, ob sie auch gegen dieses Urteil Beschwerde gegen die Schweiz beim EGMR in Strassburg erheben. Über die skandalöse Liquidierung der Fische mit Gift am 10. November 2011 durch die beamteten Tierärzte hat das Bundesgericht kein Wort verloren.
Hans Raab zum Urteil des Bundesgerichts: „Es war noch nie ein Veterinär in der Melander-Fischfarm wenn geschlachtet wurde. Die Veterinäre belügen ihre Chefin, die Regierungsrätin Heidi Hanselmann, und die Gerichte. Es kann nicht sein, dass vom Schreibtisch aus Verurteilungen gegen mich ausgesprochen werden.“
Siehe auch: Melanderfarm in Facebook