Klage von Zentis gegen Darbo wurde abgewiesen
Köln (BZZ) – Das Landgericht Köln hat in erster Instanz eine Klage des Fruchtverarbeiters Zentis GmbH gegen den österreichischen Konfitürenhersteller Adolf Darbo AG abgewiesen. Zentis hatte im Dezember 2009 Klage erhoben, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Konfitüre als „naturrein“ bezeichnet werden darf. Die erste Runde im „Marmeladestreit“ geht …