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afz journal Nr. 05 vom 14.05.2008 Seite 007 Den Antrag auf Zulassung forcieren
Am 1. Januar 2006 ist das neue europäische Hygienerecht in Kraft
getreten. Danach müssen bis Ende 2009 alle Betriebe, soweit sie nicht unter
die Definition des Einzelhandels fallen, zugelassen werden. Obwohl nunmehr
mehr als die Hälfte dieses Übergangszeitraums verstrichen ist, hat bisher nur
eine Minderheit der Betriebe das Zulassungsverfahren erfolgreich
abgeschlossen, wie der DFV feststellt.
Nach den offiziellen Listen des Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden bis zum Ende Januar 2008
493 Betriebe nach neuem Recht zugelassen. Nach dem Datenabgleich durch den
Deutschen Fleischer-Verband dürften darunter etwa 200 handwerkliche Betriebe
sein. Auch wenn mehr Betriebe die Abnahme bereits durchlaufen haben als
veröffentlicht sind, muss die Mehrzahl der Zulassungsverfahren noch
abgewickelt werden. Bereits in der Vergangenheit wurde die schleppende
Zulassungspraxis in den Gremien des DFV beklagt und diskutiert. In den
letzten Wochen ist aber allgemein ein Trend zur Flexibilisierung und
Entbürokratisierung festzustellen. Die Zahl der zugelassenen Betriebe zeigt,
dass das gemeinsame Ziel bis Ende 2009 nur mit besonderen Anstrengungen
erreicht werden kann. Um eine fundierte Ursachenforschung zu betreiben und genauere
Zahlen über den Zulassungsstand der handwerklichen Betriebe zu erhalten, hat
der DFV Ende 2007 eine bundesweite Erhebung durchgeführt. Zusammen mit dem
Tätigkeitsbericht wurde ein Fragebogen an alle Innungsbetriebe verschickt.
Nach der Auswertung wurden die Betriebe, die sich bereits konkret im
Zulassungsverfahren befinden oder dies abgeschlossen haben, in einer zweiten
Erhebung zu ihren Erfahrungen befragt.
Ergebnisse im Detail Insgesamt wurden nahezu 2000 Fragebögen vom DFV ausgewertet.
Danach erachten 61 Prozent der Betriebe die Zulassung als erforderlich oder
möchten diese auf freiwilliger Basis anstreben; 28 Prozent der Betriebe
schätzen sich dagegen als nicht-zulassungspflichtiger Einzelhandelsbetrieb
ein. Die Auswertung nach Landesinnungsverbänden ergab, dass in den Ländern,
in denen traditionell viele selbstschlachtende Betrieb angesiedelt sind, die
Anzahl der zulassungspflichtigen Betriebe am höchsten ist. Besonders bemerkenswert ist das Ergebnis zum Informationsstand
bei den Betrieben. 54 Prozent der teilnehmenden Betriebe gaben an, vom
Veterinär über die Zulassung informiert worden zu sein. 64 Prozent der
Betriebe wurden von der Innung, 22 Prozent vom DFV, 21 Prozent von den
Landesinnungsverbänden und 30 Prozent über die Fachpresse informiert.
Insgesamt wird damit deutlich, dass die Innungsbetriebe mehrfach mit diesem
Thema konfrontiert wurden. Dieses sehr gute Ergebnis ist Beweis für das
Engagement der fleischerhandwerklichen Verbände. Der DFV wies daher auf
entsprechende kritische Nachfragen hin, dass die Zulassung nachweislich
bestimmendes Thema auf allen Innungsveranstaltung, Verbandstagen oder
Obermeistertagungen in den letzten Jahren gewesen sei.
Stand der Zulassungsverfahren Zum konkreten Stand der Zulassungsverfahren ergab die
Auswertung, dass in 60 Prozent der zulassungsrelevanten Betriebe
(zulassungspflichtig oder zulassungswillig) ein Vorgespräch mit dem Veterinär
bereits stattgefunden hat. Äußerst bemerkenswert ist allerdings, dass 44
Prozent der Veterinäre bei der Vorbesprechung empfohlen haben, "abzuwarten".
Über die Ursachen dieser defensiven Haltung kann nur spekuliert werden. In 50
Prozent der Fälle wurden konkrete Maßnahmen besprochen. Die Auswertung ergab
weiterhin, dass 21 Prozent der zulassungsrelevanten Betriebe einen
Zulassungsantrag gestellt haben und in zehn Prozent die Erstbegehung bereits
erfolgt ist.
Maßnahmen Hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen ergab sich folgendes
Bild: In 55 Prozent der Betriebe war es erforderlich, Arbeitsabläufe zu
optimieren, in 41 Prozent musste die Arbeits- oder Personalhygiene verbessert
werden und in 20 Prozent waren Maßnahmen im Rahmen des Tierschutzes
erforderlich. Besonders wichtig sind die Aussagen zu den erforderlichen
baulichen Maßnahmen, da diese in der Regel mit Investitionen verbunden sind.
In 47 Prozent der Fälle waren dies jedoch lediglich "kleinere
Ausbesserungsarbeiten", in 20 Prozent der Fälle waren dagegen
"strukturelle Umbauten" (meist im Personalbereich und in der
Warenanlieferung) erforderlich. Erfreulich ist es, dass in 37 Prozent der
antwortenden Betriebe keine baulichen Maßnahmen im Hinblick auf die Zulassung
erforderlich waren.
Unterstützung 70 Prozent aller und ungefähr 90 Prozent der
zulassungsrelevanten Betriebe erachten zusätzliche Unterstützung für
erforderlich. 92 Prozent dieser Betrieb wünschen eine verstärkte Beratung vor
Ort, 16 Prozent zusätzliche Seminare, 58 Prozent Erfahrungsberichte von
anderen Betrieben und 45 Prozent, bereits zugelassene Betriebe besichtigen zu
können.
Zulassungsunterlagen Die Auswertung der Fragebögen der Betriebe, die sich im
Zulassungsverfahren befinden oder bereits zugelassen sind, zeigt, dass Anzahl
und Inhalt der geforderten Zulassungsunterlagen äußerst unterschiedlich sind
und sich von Bundesland zu Bundesland und von Zulassungsbehörde zu Zulassungsbehörde
ändern. So wurde beispielsweise in 96 Prozent der Betriebe ein
Personalwegeplan gefordert, während 68 Prozent einen Maschinenaufstellplan,
und 33 Prozent einen Havarieplan vorlegen mussten. Ein diffuses Bild ergab
auch die Nachfrage nach den geforderten Nachweisen zur Zuverlässigkeit: In 37
Prozent der Betriebe war ein Auszug aus dem Zentralregister, in 47 Prozent
ein polizeiliches Führungszeugnis und in 27 Prozent ein Auszug aus dem
Handelsregister notwendig. In 33 Prozent der Fälle wurden keine Nachweise
eingefordert; offenkundig waren diese Betriebe den Behörden bereits bekannt.
Kosten Hinsichtlich der erwarteten und tatsächlichen Kosten ergab sich
folgendes Bild: Ungefähr ein Sechstel der Betriebe erwarten Kosten von unter
1000 Euro oder mussten weniger als 1000 Euro aufwenden. Hierbei handelt es
sich um Betriebe, die ganz offenkundig die Zulassung ohne weitere Maßnahmen,
sozusagen "aus dem Stand", erhalten haben und die bisherigen
Vorschriften zur Gänze eingehalten haben. Ein Drittel der Betriebe rechnet
der Umfrage zufolge mit Kosten von 1000 bis 5000 Euro oder wendete dies auf.
Etwa 36 Prozent der Betriebe erwarten Kosten für die Zulassung von mehr als
5000 Euro. Bei den Betrieben, die das Zulassungsverfahren bereits
abgeschlossen haben, beliefen sich in 50 Prozent der Fälle die Kosten auf
über 5000 Euro.
Bewertung Insgesamt hat die Umfrage wertvolle Information für die weiteren Verfahren und Hilfe für die politische Diskussion geliefert. Sie zeigt aber auch, wo die Schwachstellen liegen. Die Ergebnisse machen allerdings unmissverständlich deutlich, dass die fleischerhandwerklichen Organisationen die Innungsmitglieder über die Sachverhalte im Zusammenhang mit der Zulassung informiert hat. Für den Bedarf vieler Betriebe nach konkreter Beratung vor Ort stehen die Betriebsberater der Landesinnungsverbände und des DFV zur Verfügung.
Quelle: Allgemeine Fleischer-Zeitung http://www.fleischwirtschaft.de/ |
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