afz journal Nr. 05 vom 14.05.2008 Seite 007 - UMFRAGE _ Bundesweite Erhebung des DFV

Den Antrag auf Zulassung forcieren

Am 1. Januar 2006 ist das neue europäische Hygienerecht in Kraft getreten. Danach müssen bis Ende 2009 alle Betriebe, soweit sie nicht unter die Definition des Einzelhandels fallen, zugelassen werden. Obwohl nunmehr mehr als die Hälfte dieses Übergangszeitraums verstrichen ist, hat bisher nur eine Minderheit der Betriebe das Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, wie der DFV feststellt.

Nach den offiziellen Listen des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden bis zum Ende Januar 2008 493 Betriebe nach neuem Recht zugelassen. Nach dem Datenabgleich durch den Deutschen Fleischer-Verband dürften darunter etwa 200 handwerkliche Betriebe sein. Auch wenn mehr Betriebe die Abnahme bereits durchlaufen haben als veröffentlicht sind, muss die Mehrzahl der Zulassungsverfahren noch abgewickelt werden.

Bereits in der Vergangenheit wurde die schleppende Zulassungspraxis in den Gremien des DFV beklagt und diskutiert. In den letzten Wochen ist aber allgemein ein Trend zur Flexibilisierung und Entbürokratisierung festzustellen. Die Zahl der zugelassenen Betriebe zeigt, dass das gemeinsame Ziel bis Ende 2009 nur mit besonderen Anstrengungen erreicht werden kann.

Um eine fundierte Ursachenforschung zu betreiben und genauere Zahlen über den Zulassungsstand der handwerklichen Betriebe zu erhalten, hat der DFV Ende 2007 eine bundesweite Erhebung durchgeführt. Zusammen mit dem Tätigkeitsbericht wurde ein Fragebogen an alle Innungsbetriebe verschickt. Nach der Auswertung wurden die Betriebe, die sich bereits konkret im Zulassungsverfahren befinden oder dies abgeschlossen haben, in einer zweiten Erhebung zu ihren Erfahrungen befragt.

Ergebnisse im Detail

Insgesamt wurden nahezu 2000 Fragebögen vom DFV ausgewertet. Danach erachten 61 Prozent der Betriebe die Zulassung als erforderlich oder möchten diese auf freiwilliger Basis anstreben; 28 Prozent der Betriebe schätzen sich dagegen als nicht-zulassungspflichtiger Einzelhandelsbetrieb ein. Die Auswertung nach Landesinnungsverbänden ergab, dass in den Ländern, in denen traditionell viele selbstschlachtende Betrieb angesiedelt sind, die Anzahl der zulassungspflichtigen Betriebe am höchsten ist.

Besonders bemerkenswert ist das Ergebnis zum Informationsstand bei den Betrieben. 54 Prozent der teilnehmenden Betriebe gaben an, vom Veterinär über die Zulassung informiert worden zu sein. 64 Prozent der Betriebe wurden von der Innung, 22 Prozent vom DFV, 21 Prozent von den Landesinnungsverbänden und 30 Prozent über die Fachpresse informiert. Insgesamt wird damit deutlich, dass die Innungsbetriebe mehrfach mit diesem Thema konfrontiert wurden. Dieses sehr gute Ergebnis ist Beweis für das Engagement der fleischerhandwerklichen Verbände. Der DFV wies daher auf entsprechende kritische Nachfragen hin, dass die Zulassung nachweislich bestimmendes Thema auf allen Innungsveranstaltung, Verbandstagen oder Obermeistertagungen in den letzten Jahren gewesen sei.

Stand der Zulassungsverfahren

Zum konkreten Stand der Zulassungsverfahren ergab die Auswertung, dass in 60 Prozent der zulassungsrelevanten Betriebe (zulassungspflichtig oder zulassungswillig) ein Vorgespräch mit dem Veterinär bereits stattgefunden hat. Äußerst bemerkenswert ist allerdings, dass 44 Prozent der Veterinäre bei der Vorbesprechung empfohlen haben, "abzuwarten". Über die Ursachen dieser defensiven Haltung kann nur spekuliert werden. In 50 Prozent der Fälle wurden konkrete Maßnahmen besprochen. Die Auswertung ergab weiterhin, dass 21 Prozent der zulassungsrelevanten Betriebe einen Zulassungsantrag gestellt haben und in zehn Prozent die Erstbegehung bereits erfolgt ist.

Maßnahmen

Hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen ergab sich folgendes Bild: In 55 Prozent der Betriebe war es erforderlich, Arbeitsabläufe zu optimieren, in 41 Prozent musste die Arbeits- oder Personalhygiene verbessert werden und in 20 Prozent waren Maßnahmen im Rahmen des Tierschutzes erforderlich. Besonders wichtig sind die Aussagen zu den erforderlichen baulichen Maßnahmen, da diese in der Regel mit Investitionen verbunden sind. In 47 Prozent der Fälle waren dies jedoch lediglich "kleinere Ausbesserungsarbeiten", in 20 Prozent der Fälle waren dagegen "strukturelle Umbauten" (meist im Personalbereich und in der Warenanlieferung) erforderlich. Erfreulich ist es, dass in 37 Prozent der antwortenden Betriebe keine baulichen Maßnahmen im Hinblick auf die Zulassung erforderlich waren.

Unterstützung

70 Prozent aller und ungefähr 90 Prozent der zulassungsrelevanten Betriebe erachten zusätzliche Unterstützung für erforderlich. 92 Prozent dieser Betrieb wünschen eine verstärkte Beratung vor Ort, 16 Prozent zusätzliche Seminare, 58 Prozent Erfahrungsberichte von anderen Betrieben und 45 Prozent, bereits zugelassene Betriebe besichtigen zu können.

Zulassungsunterlagen

Die Auswertung der Fragebögen der Betriebe, die sich im Zulassungsverfahren befinden oder bereits zugelassen sind, zeigt, dass Anzahl und Inhalt der geforderten Zulassungsunterlagen äußerst unterschiedlich sind und sich von Bundesland zu Bundesland und von Zulassungsbehörde zu Zulassungsbehörde ändern. So wurde beispielsweise in 96 Prozent der Betriebe ein Personalwegeplan gefordert, während 68 Prozent einen Maschinenaufstellplan, und 33 Prozent einen Havarieplan vorlegen mussten. Ein diffuses Bild ergab auch die Nachfrage nach den geforderten Nachweisen zur Zuverlässigkeit: In 37 Prozent der Betriebe war ein Auszug aus dem Zentralregister, in 47 Prozent ein polizeiliches Führungszeugnis und in 27 Prozent ein Auszug aus dem Handelsregister notwendig. In 33 Prozent der Fälle wurden keine Nachweise eingefordert; offenkundig waren diese Betriebe den Behörden bereits bekannt.

Kosten

Hinsichtlich der erwarteten und tatsächlichen Kosten ergab sich folgendes Bild: Ungefähr ein Sechstel der Betriebe erwarten Kosten von unter 1000 Euro oder mussten weniger als 1000 Euro aufwenden. Hierbei handelt es sich um Betriebe, die ganz offenkundig die Zulassung ohne weitere Maßnahmen, sozusagen "aus dem Stand", erhalten haben und die bisherigen Vorschriften zur Gänze eingehalten haben. Ein Drittel der Betriebe rechnet der Umfrage zufolge mit Kosten von 1000 bis 5000 Euro oder wendete dies auf. Etwa 36 Prozent der Betriebe erwarten Kosten für die Zulassung von mehr als 5000 Euro. Bei den Betrieben, die das Zulassungsverfahren bereits abgeschlossen haben, beliefen sich in 50 Prozent der Fälle die Kosten auf über 5000 Euro.

Bewertung

Insgesamt hat die Umfrage wertvolle Information für die weiteren Verfahren und Hilfe für die politische Diskussion geliefert. Sie zeigt aber auch, wo die Schwachstellen liegen. Die Ergebnisse machen allerdings unmissverständlich deutlich, dass die fleischerhandwerklichen Organisationen die Innungsmitglieder über die Sachverhalte im Zusammenhang mit der Zulassung informiert hat. Für den Bedarf vieler Betriebe nach konkreter Beratung vor Ort stehen die Betriebsberater der Landesinnungsverbände und des DFV zur Verfügung.

 

Quelle: Allgemeine Fleischer-Zeitung http://www.fleischwirtschaft.de/

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Stand: 19.03.10.